Corona Update für den Sport per 27.09.2021
Corona Update:
Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über 35.
Folgende Vorgaben gelten ab jetzt für den Sport im Innenbereich:
- Mund-Nasen-Schutz erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt (das bedeutet beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleiden, Sanitäranlagen …)
- Kontakterfassung erforderlich (Anwesenheitserfassung aller Personen)
- Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis von allen erforderlich (3G-Regel)
=> alle Personen inkl. Trainer weisen durch ankreuzen und Unterschrift den 3G-Status nach (wir als Verein kommen damit der Nachweispflicht nach)
- zu jedem Training nehmen alle teilnehmenden Personen ihre Eintragungen vor, andernfalls kann kein Training stattfinden.
- Ausgenommen von der 3G-Regel sind:
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden
- Schüler/innen, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen
- Leistungssportler der Bundes- und Landeskader
=> Unter Einhaltung der 3G-Regelung gibt es für den Innensport keine Einschränkungen.
=> Für den Außensportbetrieb gibt es keine Einschränkungen.
=> Das Betreten der Sporthallen durch Eltern, Großeltern, Besucher etc. bleibt untersagt – andernfalls müssen diese ebenfalls Kontaktdaten und die Einhaltung der 3G Regel dokumentieren!
Testzentren werden auf der Internetseite des Landkreises ständig aktualisiert:
Corona-Testcenter – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)
Positionspapier des SC Hoyerswerda e.V. per_27.09.2021