Corona Update für den Sport per 27.09.2021

Corona Update:

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über 35.

 

Folgende Vorgaben gelten ab jetzt für den Sport im Innenbereich:

  1. Mund-Nasen-Schutz erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt (das bedeutet beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleiden, Sanitäranlagen …)
  2. Kontakterfassung erforderlich (Anwesenheitserfassung aller Personen)
  3. Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis von allen erforderlich (3G-Regel)

=> alle Personen inkl. Trainer weisen durch ankreuzen und Unterschrift den 3G-Status nach (wir als Verein kommen damit der Nachweispflicht nach)

  • zu jedem Training nehmen alle teilnehmenden Personen ihre Eintragungen vor, andernfalls kann kein Training stattfinden.
  • Ausgenommen von der 3G-Regel sind:
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden
  • Schüler/innen, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen
  • Leistungssportler der Bundes- und Landeskader

=> Unter Einhaltung der 3G-Regelung gibt es für den Innensport keine Einschränkungen.

=> Für den Außensportbetrieb gibt es keine Einschränkungen.

=> Das Betreten der Sporthallen durch Eltern, Großeltern, Besucher etc. bleibt untersagt – andernfalls müssen diese ebenfalls Kontaktdaten und die Einhaltung der 3G Regel dokumentieren!


Testzentren werden auf der Internetseite des Landkreises ständig aktualisiert:

Corona-Testcenter – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)


Positionspapier des SC Hoyerswerda e.V. per_27.09.2021