Updatet = mit dem heutigen Tag,19.11.2021, gilt die Überlastungsstufe

Folgende Regelungen im Rahmen der aktuell geltenden CoronaSchutzverordnung müssen durch uns umgesetzt werden:

Für den Sport im Innen- und Außenbereich gilt die 2G-Regelung (geimpft/ genesen) sowie die Kontaktbeschränkung (nach§ 9, Abs. 4) und Kontakterfassung.

Demnach dürfen nur

  • Sportlerinnen und Sportler mit einem Nachweis „GEIMPFT“ oder „GENESEN“ zusammen den Sportbetrieb ausüben.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (= bis einschließlich 15 Jahre) bleiben bei den Regelungen unberücksichtigt! Die Kontakterfassung bleibt jedoch weiter bestehen.

Hinweise:

Die Umsetzung der CoronaSchutzverordnung wird durch die Behörden geprüft. Wir bitten um Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben.