NEUE REGELUNGEN IM SPORTBETRIEB

Wir haben endlich gute Neuigkeiten, die ersten verbindlichen Informationen zur neuen Corona-Schutz-Verordnung:

Ab Freitag (04.03.2022) gilt für den Sport:

  1. Eine Kontakterfassung ist nicht mehr nötig!
  2. Sport im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich.
  3. Für den Sport im Außenbereich ist kein Nachweis erforderlich.
  4. Lediglich der Zutritt zu den Turnhallen erfolgt mit FFP-2-Maskenpflicht.
  5.  Zugangsregelungen und Beschränkungen für Sportveranstaltungen (für uns geltende Kurzfassung): Für Veranstaltungen (Spiel- und Wettkampfbetrieb) in unserem Verein muss ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden. Folgende Kapazitätsbeschränkungen gelten: im Innenbereich max. 60 Prozent Auslastung / im Außenbereich max. 75 Prozent / es muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden

Wir hoffen, ihr freut euch genauso wie wir und wünschen euch viel Spaß beim Sport – ein Schritt in Richtung Normalität !