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Auszug aus dem Positionspapier des DOSB:

„Das Einhalten eines Regelwerks und ein hohes Maß an Disziplin sind dem Sport immanent und werden dafür sorgen, dass mit Hilfe von Übergangs-Regeln zum Sportbetrieb und ihrer konsequenten Anwendung das Ansteckungsrisiko minimiert wird. Unstrittig ist dabei, dass beim „neuen“ Sporttreiben viele gewohnte Aktivitäten und Wettkampfformate vorübergehend unterbleiben müssen. Dies gilt sowohl für die konkrete Ausübung der Sportarten, aber auch für das soziale Miteinander im Umfeld des aktiven Sports. Hier setzen wir auf die wertvollen Organisationsfähigkeiten und die hohe Eigenverantwortung bei Sportler*innen, Trainer*innen und Verantwortlichen im Verein. (Positionspapier des DOSB vom 14.04.2020)

Orientiert an den Leitplanken des DOSB positionieren wir uns entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung, mit Gültigkeit vom 14.01.2022 bis 06.02.2022, wie folgt:

  1. Sportaktivitäten

 Organisierter Sportbetrieb ist für folgenden Personenkreis aktuell erlaubt:

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

    • Anleitungspersonal unterliegt der 3G-Regel (Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis)
    • Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen! Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Testnachweis ausgeschlossen.
  • Für Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre gilt für den Innensport die 2G+ Regelung
    • Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils eines Testnachweises
    • Ausgenommen vom Testnachweis sind Personen, die folgendes nachweisen:
      • 3x geimpft = geboostert
      • 2x geimpft + Genesenennachweis = vollständig geimpft
      • 2x geimpft, letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage und maximal 3 Monate zurück
      • keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Attest Facharzt)
  • Für Sportlerinnen und Sportler ab 18 Jahre gilt für den Außensport die 2G Regelung
    • Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises
  • Medizinisch verordneter Rehabilitationssport darf stattfinden
    • Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G Regel)
  • Dienstsport sowie Sport für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der professionellen Teamsportarten trainieren
    • Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel)
  • Der Sport erfolgt entspr. der aktuellen Regelungen:
  • Anleitungspersonal (Trainer, Übungsleiter, etc.) unterliegt für den Innen- und Außensport der 3G Regelung à gültiger Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis ist vorzuweisen
  • Die Kontakterfassung ist grundsätzlich sicherzustellen!
  • Das Sportareal ist nur für die geplante und vereinbarte Einheit geöffnet, der Zutritt erfolgt nur mit dem/der verantwortlichen Trainer*in.
  • Nach dem Sporttreiben ist die Sportstätte zeitnah zu verlassen.
  • Der Zutritt gilt nur für SC-Mitglieder und Kursteilnehmer*innen.

 

  1. Distanz- und Hygieneregeln
  • Auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist wo immer möglich zu achten.
  • Mund-Nasen-Schutz erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt, das bedeutet beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleiden, Sanitäranlagen …
  • Keine Besucher*innen in den Sportstätten.
  • Hände beim Betreten und Verlassen der Sportstätte gründlich mit Seife waschen oder desinfizieren
  • Husten- und Niesetikette ist zu wahren.
  • Alle Sportler*innen erscheinen möglichst in Sportkleidung zum Sport.
  • Die Umkleiden und Sanitäranlagen sind geöffnet.
  • In Trainings- und Wettkampfpausen sind die Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  • Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen desinfizieren benutzte Sport- und Übungsgeräte.
  • In Hallen wird durch regelmäßiges Lüften vor, während und nach dem Training die gesteigerte Frischluftzufuhr gewährleistet.
  • Sportler*innen und Akteur*innen mit Erkältungssymptomen bleiben dem Sport fern.
  • Jede/r Trainer*in erfasst die Anwesenheit der Sportler*innen zu den einzelnen Sportstunden, um die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten sicherzustellen.
  • Jede/r Trainer*in erfasst entsprechend der geltenden Auflagen mittels Einsichtnahme und Liste den geforderten Status aller Personen.

 

  1. Veranstaltungen
  • Richtlinien der Bundes- u. Landesregierung sowie Empfehlungen der Sportverbände werden eingehalten.
  • Sportveranstaltungen mit Publikum sind möglich.
  • Die Zuschauer müssen einen Nachweis nach der 2G+ Regel erbringen.
  • Kontakterfassung ist notwendig und die maximale Teilnehmerzahl wird auf 50 Prozent, aber maximal 500 Zuschauer bzw. 25-Prozent-Auslastung und maximal 1.000 Personen begrenzt.
  • Achtung à für Gremiensitzungen / Mitgliederversammlungen gilt:
    • 3G Regelung für Sitzungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können sowie
    • 2G Regelung für Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen der Sportvereine.
    • Eine Durchführung ist vorab zwingend mit der Geschäftsstelle abzustimmen!

 

  1. Risiken in allen Bereich minimieren
  • Den Anweisungen des SC-Personals, der Trainer und Übungsleiter ist Folge zu leisten; bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss vom Sport.

 

Mit diesen selbstauferlegten Regeln zeigen wir unseren über 2000 Mitgliedern, 1000 weiteren Aktiven Sportler*innen sowie 150 ehrenamtlichen Trainer*innen, dass wir Verantwortung übernehmen. Wir schaffen damit einen stufenweisen Übergang zu einem zukünftigen „normalen“ Sportbetrieb mit sorgfältig abgewogenen Einschränkungen.

Hierbei unterstützen wir die vom DOSB genannten Vorteile vollends:

  • Unsere Mitglieder und Kursteilnehmer kommen wieder in Bewegung und stärken dabei ihr Immunsystem.
  • Unsere Mitglieder und Kursteilnehmer finden beim Sporttreiben einen Ausgleich in schwierigen Zeiten.
  • Wir sind wieder aktiv für unsere Mitglieder und Kursteilnehmer da.
  • Wir aktivieren soziale Bindungen trotz Wahrung der Distanz.
  • Unsere Mitglieder und Kursteilnehmer können wieder selbstbestimmter ihr Leben gestalten.
  • Der zivilgesellschaftlich organisierte Sport finanziert sich weiterhin selbst.

(Positionspapier des DOSB vom 14.04.2020)

Wenn Sportler etwas gut können, dann ist das Teamwork und diszipliniert nach Regelwerken agieren! Wir als Sportverein meistern diese besondere Zeit gemeinsam als Team mit allen unseren Sportlern. Sportvereine sind der Ausgleich, schaffen die Work-Life-Balance und sind für viele Menschen in ihrem Alltag (über-) lebenswichtig. Dafür fühlen wir uns als Großsportverein gemäß unserem Leitbild verantwortlich.

Hoyerswerda, 14.01.2022


Positionspapier d2022-01-14 Positionspapier SC Hoyerswerda

 

 

 

Corona Update:

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über 35.

 

Folgende Vorgaben gelten ab jetzt für den Sport im Innenbereich:

  1. Mund-Nasen-Schutz erforderlich, wenn keine sportliche Betätigung erfolgt (das bedeutet beim Betreten der Sporthalle, in den Umkleiden, Sanitäranlagen …)
  2. Kontakterfassung erforderlich (Anwesenheitserfassung aller Personen)
  3. Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis von allen erforderlich (3G-Regel)

=> alle Personen inkl. Trainer weisen durch ankreuzen und Unterschrift den 3G-Status nach (wir als Verein kommen damit der Nachweispflicht nach)

  • zu jedem Training nehmen alle teilnehmenden Personen ihre Eintragungen vor, andernfalls kann kein Training stattfinden.
  • Ausgenommen von der 3G-Regel sind:
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Kinder, die noch nicht eingeschult wurden
  • Schüler/innen, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Verordnung unterliegen
  • Leistungssportler der Bundes- und Landeskader

=> Unter Einhaltung der 3G-Regelung gibt es für den Innensport keine Einschränkungen.

=> Für den Außensportbetrieb gibt es keine Einschränkungen.

=> Das Betreten der Sporthallen durch Eltern, Großeltern, Besucher etc. bleibt untersagt – andernfalls müssen diese ebenfalls Kontaktdaten und die Einhaltung der 3G Regel dokumentieren!


Testzentren werden auf der Internetseite des Landkreises ständig aktualisiert:

Corona-Testcenter – Landkreis Bautzen (landkreis-bautzen.de)


Positionspapier des SC Hoyerswerda e.V. per_27.09.2021

 

 

 

Dazu gehört auch die Abteilung Leichtathletik des Sportclub Hoyerswerda e.V.

Anfang des Jahres hat der Deutsche Leichtathletik Verband die Vereine dazu aufgerufen, ihre Umsetzung des Trainings während Corona einzusenden. Ob besondere Maßnahmen, Online-Training, spezielle Aktionen oder der Zusammenhalt und die Pflege der Mitglieder in dieser außergewöhnlichen Zeit, alles war gefragt.

Und so konnten wir uns präsentieren mit Angeboten, wie Online-Trainingsplänen auf unserer LA-Homepage, der Kinderkiste auf der Kindersport-Homepage, Anleitungsvideos für Mitmachtraining, Kilometer-Sammelaktionen, virtuelle Läufe der Abteilung, welche sonst nicht stattgefunden hätten und nicht zu vergessen unsere Oster- und Weihnachtsüberraschungen für unsere Nachwuchsleichtathleten. Dank unseres engagierten Trainer-Teams und unserer Sportler, die alle an einem Strang gezogen haben und am Ball geblieben sind, wurden wir vom DLV ausgezeichnet. Eine tolle Anerkennung für unsere Abteilung Leichtathletik des Sportclub Hoyerswerda e.V.