Einleitung

Als Kinder- und Jugendsportverein sind wir uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Sie sollen sich bei uns wohlfühlen, geschützt Sport treiben können und ihre Persönlichkeiten entwickeln. Mit diesem Präventionskonzept sensibilisieren wir für das Thema Kinderschutz intern und extern. Das Konzept dient als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein Tätigen. Es dient den Sportlern (deren Eltern) oder anderen Bezugspersonen als Instrument, dieses sensible Thema ansprechen zu können. Wir sorgen durch eine aufgeklärte, strukturierte Atmosphäre der Aufmerksamkeit dafür, das potentielle Täter erst gar keine Chance haben in unserem Verein aktiv zu werden und sich unsere Aktiven jederzeit sicher und geschützt fühlen. Es gibt den Personen, die in unserem Verein Kinder und Jugendliche betreuen, Sicherheit im täglichen Umgang und nimmt die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen.

Ziele 

  • Schutz der Kinder vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Schaffen einer Atmosphäre der Aufmerksamkeit, sodass sich Betroffene innerhalb der Strukturen im Verein anvertrauen können
  • Handlungssicherheit und Handlungskompetenzen stärken
  • klare Kommunikationsstrukturen und Ansprechpartner/innen benennen

Umsetzung 

Kinderschutzbeauftragte/r

       Der Sportclub Hoyerswerda e.V. benennt eine/n Beauftragte/n für den Kinderschutz mit folgenden Aufgaben:

  • Erweiterung und Vermittlung von Wissen zum Thema
  • vertrauensvolle/r Ansprechpartner/in für alle Vereinsmitglieder (Kinder, Jugendliche, Eltern, Sorgeberechtigte, Trainer/innen und sonstige Funktionäre)
  • Vernetzung mit externen Fachstellen und Sportverbänden
  • Einleitung von Schritten zur Intervention bei Beschwerden oder Verdachtsäußerungen

Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln

  • Vereinsinterne und externe Qualifizierung und Fortbildungen
  • Ehrenkodex „Handlungsleitfaden zur Vermeidung sexueller Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“

Aktivitäten transparent gestalten

  • Schaffung von offenen Situationen im Trainings- und Wettkampfbetrieb
  • Transparenz in der Elternarbeit

Kinder, Jugendliche, Erwachsene stärken

  • Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
  • Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Thematisierung von Grenzen und Grenzüberschreitungen
  • Wertschätzung und Anerkennung
  • Mitbestimmung und Partizipation (aktive Einbeziehung in die Vereinsarbeit, offene Kommunikation, Möglichkeiten der Mitteilung von Meinungen)

Eignung Mitarbeiter/in, Trainer/in, Helfer/in 

  • Verdeutlichung der Wichtigkeit des Thema Kinderschutz im Verein
  • Unterschrift des Ehrenkodex „Handlungsleitfaden zur Vermeidung sexueller Gewalt und Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“
  • Verpflichtung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §30a Abs. 2 BZRG entsprechend §72a SGB VIII zur Prüfung der persönlichen Eignung

Intervention bei sexueller, körperlicher oder seelischer Gewalt 

Gewissenhafte Prüfung

Vorfälle von Gewalt oder Äußerungen eines dahingehenden Verdachtes bedeuten für uns ein schwerwiegendes Vorkommnis innerhalb des Vereins. Deshalb sind ein sensibler Umgang und eine gewissenhafte Prüfung notwendig, um entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Ansprechpartner/in für betroffene Kinder und Jugendliche oder diejenigen, welche dazu Beobachtungen gemacht haben, ist die/der Kinderschutzbeauftragte. Die Äußerungen von Opfern und/oder Zeugen werden ernst genommen und sachlich erfasst. Ziel ist die Prüfung eines weiteren Handlungsbedarfes und ggf. Interventionsschritte einzuleiten. Hierfür wird ein Protokoll erstellt und es werden nur sachliche/tatsächliche Beobachtungen wertungsfrei aufgenommen. Dem Opfer/Zeugen werden die weiteren möglichen Schritte erläutert. Eine generelle Geheimhaltung darf hierbei nicht vereinbart werden.

Kooperation mit externen Fachstellen

So früh wie möglich wird mit externen Fachstellen (Jugendämter, Beratungsstellen freier Träger, Polizei) kooperiert. Vor Kontaktaufnahme mit den Fachstellen wird eine Absprache mit dem Opfer getroffen, da in der Regel verschiedene Verfahren daraufhin eingeleitet werden können.

Im Interesse des jungen Menschen handeln

Bei Vorfällen von Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen werden wir besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, sowie rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Von Anfang an ist die Geschäftsführung des Präsidiums informiert. Sollte die Leitung selbst involviert sein, werden übergeordnete Stellen (Sportverbände, Fachverbände) einbezogen.  

Unterbrechung des Kontaktes zum Täter / zur Täterin

Handlungsleitend ist der Schutz des Opfers. Dazu gehört die Unterbrechung des Kontaktes zwischen dem/der Beschuldigten und dem betroffenen Schutzsuchenden. Es wird sichergestellt, dass das Opfer an den Vereinsaktivitäten weiter teilnehmen kann, wenn das Bedürfnis besteht. Bis zur Klärung des Sachverhaltes wird die beschuldigte Person frei-gestellt/suspendiert.

Einhaltung der Strafverwaltungsbehörden

Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, werden grundsätzlich die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Dabei wird vorab eine extrem sensible Beratung angeboten, um das Opfer durch Strafanzeigen und Verfahren nicht zusätzlich zu traumatisieren.

Fürsorgepflicht gegenüber dem/der Mitarbeiter/in

Zur Vermeidung von voreiligen Urteilen wird neben der Unterstützung derjenigen, die den Verdacht äußern auch die Sorge gehört, keine VORSCHNELLEN oder gar öffentlichen Urteile zu ermöglichen. Größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion ist hierbei dringend notwendig. Eine unberechtigte Rufschädigung wird aktiv unterbunden. Die Weitergabe an Verdachtsmomenten an Dritte wird unterlassen und im Laufe des Verfahrens die größtmögliche Verschwiegenheit gewahrt.

Kommunikationsstrukturen

Das Opfer und ggf. die Eltern, aber auch der/die Verdächtige bekommen klare Informationen über die weitere Vorgehensweise. Wenn sich der Verdacht bestätigt, werden andere Personen sachlich und an Fakten orientiert informiert. Wichtig hierbei ist die Anweisung an die Mitarbeiter/innen, Informationen NICHT an Unbefugte weiterzuleiten. Beim Vorliegen eines bestätigten Vorfalls erfolgt eine Informationsweitergabe an die Öffentlichkeit. Dabei werden lediglich Fakten, ohne Nennung von Namen, weitergegeben. Zusätzlich werden die eingeleiteten Interventionsschritte genannt.

 

Anlagen

 

Ansprechpartner im Falle einer Kindeswohlgefährdung im Sportclub Hoyerswerda e.V.:

Sandra Weller

Tel:  0 35 71 – 2 09 69 23 // Mail:  weller@sportclub-hoyerswerda.de