Positionspapier des SC Hoyerswerda e.V.
Orientiert an den Leitplanken des DOSB positionieren wir uns entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung vom 1. März 2022, mit Gültigkeit vom 04.03.2022 bis 19.03.2022, wie folgt:
- Sportaktivitäten
- Die Nutzung von Außensportanlagen ist ohne Einschränkungen möglich.
- Für die Nutzung von Innensportanlagen gilt die 3G-Regelung – gültiger Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis ist vorzuweisen.
- Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, da sie einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen! Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind vom Testnachweis ausgeschlossen.
- Das Sportareal ist nur für die geplante und vereinbarte Einheit geöffnet, der Zutritt erfolgt nur mit dem/der verantwortlichen Trainer*in.
- Nach dem Sporttreiben ist die Sportstätte zeitnah zu verlassen.
- Der Zutritt gilt nur für SC-Mitglieder und Kursteilnehmer*innen.
- Distanz- und Hygieneregeln
- Auf den Mindestabstand von 1,5 Metern ist wo immer möglich zu achten.
- Der Zutritt zur Turnhalle erfolgt mit FFP2-Maskenpflicht.
- Keine Besucher*innen in den Sportstätten.
- Hände beim Betreten und Verlassen der Sportstätte gründlich mit Seife waschen oder desinfizieren.
- Die Husten- und Niesetikette ist zu wahren.
- Die Umkleiden und Sanitäranlagen sind geöffnet.
- Sportler*innen und Akteur*innen mit Erkältungssymptomen bleiben dem Sport fern.
- Veranstaltungen
- Richtlinien der Bundes- u. Landesregierung sowie Empfehlungen der Sportverbände werden eingehalten.
- Für Sportveranstaltungen (Spiel- und Wettkampfbetrieb) mit maximal 1.000 gleichzeitigen Besuchern gilt die 3G-Regel.
- Die zulässige Höchstkapazität bei Sportveranstaltungen beträgt:
- Innenbereich: max. 60 Prozent Auslastung
- Außenbereich: max. 75 Prozent Auslastung
- Die Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen gilt nur bis zum eigenen Platz.
- Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen können unter der 3G-Regelung im Innenbereich stattfinden.
- Eine Durchführung ist vorab zwingend mit der Geschäftsstelle abzustimmen!
- Risiken in allen Bereich minimieren
- Den Anweisungen des SC-Personals, der Trainer und Übungsleiter ist Folge zu leisten; bei Zuwiderhandlung droht der Ausschluss vom Sport!
Verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes im Verein: Daniela Fünfstück
Hoyerswerda, 04.03.2022