nach den vielen schwierigen Wochen, kommen wir wieder ein Stück in die Normalität zurück und haben uns für die Planung und Durchführung unseres traditionellen Sportlichen Familien-FLOH-Marktes entschieden.
Dieser wird etwas kleiner als gewohnt, mit 25 Verkaufsflächen, ohne Verpflegung mit Kaffee/Kuchen und unter Einhaltung einiger Regeln durchgeführt werden.
Grundsätzliche Vorgaben und Maßnahmen für die Veranstaltungen
- Richtlinien der Bundes- und Landesregierung werden eingehalten, Empfehlungen der Sportverbände werden beachtet
- in allen Bereichen der Sport- oder Veranstaltungsstätte wird auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern geachtet, außer zwischen Personen aus dem gleichen oder einem weiteren Hausstand.
- Die Einhaltung von größeren Abständen als dem Mindestabstand von 1,5 Metern wird dringend empfohlen.
- Die Besucher betreten die Halle nacheinander unter Einhaltung des Mindestabstandes und werden über ein Leitsystem („Einbahnstraße“) geführt.
- Die Verkaufsflächen werden mit Abstand geplant, damit eine Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen Personen zu keinem Zeitpunkt zu befürchten ist.
- Durch regelmäßiges Lüften vor, während und nach der Veranstaltung im Abstand von 30 Minuten die gesteigerte Frischluftzufuhr gewährleistet.
- Damit im Falle eines späteren positiven SARS-CoV-2 Testes eines Teilnehmenden (Verkäufer/Organisationsteam) oder Besuchers die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktnachverfolgung unterstützt werden können, werden Anwesenheitslisten geführt und Besucher/Zuschauer sind verpflichtet ihren Namen und ihre Telefonnummer zu hinterlassen.
- Handdesinfektionsmittel (Protectol, BASF) mit Spendern, Flüssigseife mit Spendern und Papierhandtücher liegen in ausreichendem Umfang vor.
- Hände werden beim Betreten der Veranstaltungsstätte gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert (Desinfektion steht bereit).
- Helfer und Organisationsteam führen einen Mundschutz mit.
- Ordnungspersonal achtet auf die Einhaltung der aktuellen Vorschriften.
- Im Falle eines Unfalls/Verletzung müssen sowohl Ersthelfer/ -innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen.