Beiträge

Mitgliedschaft und Vereinsbeitrag im gemeinnützigen Verein

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Situation herrscht bei einigen unserer Mitglieder Verunsicherung hinsichtlich einiger Fragen der Mitgliedschaft. Wir geben hier Informationen zur rechtlichen Situation im gemeinnützigen Verein, die unabhängig von der gegenwärtigen besonderen Konstellation uneingeschränkt gilt.

Kann ein Vereinsmitglied seinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet? 

Ein Vereinsmitglied kann seinen Mitgliedsbeitrag nicht zurückfordern, wenn kein Training stattfindet. Mitgliedsbeiträge im gemeinnützigen Verein sind im rechtlichen Sinne echte Mitgliedsbeiträge. Das bedeutet: Die von den Mitgliedern erhoben Beiträge dienen dazu, die Gesamtbelange und die Satzungszwecke des Vereins insgesamt zu erfüllen. Sie werden dem Verein vom Mitglied allgemein zur Verfügung gestellt, damit er seine Aufgaben erfüllen kann.  Es findet im Sportbetrieb eines gemeinnützigen Vereins (anders als bei einem Verkaufsgeschäft oder im Sportstudio) kein individueller Leistungsaustausch („Ware oder Leistung gegen Geld“) statt. Der Mitgliedsbeitrag ist hier nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote gegenüber dem einzelnen Mitglied. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins gegenüber einem Mitglied abgegolten werden. Insofern fehlt es an einem Leistungsaustausch zwischen Verein und einzelnem Mitglied.  (Umsatzsteueranwendungserlass Ziff. 1.4 zu § 1 Umsatzsteuergesetz) 

Kann ein Verein seinen Mitgliedern den Beitrag erlassen oder Mitgliedsbeiträge senken? 

Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und der Ordnungen eines Vereins steht es dem Verein grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Einmal nach der Satzung und den Ordnungen geschuldete und gezahlte Beiträge an einen gemeinnützigen Verein können vom Mitglied weder zurückgefordert noch dürfen sie seitens des Vereins gesenkt oder zurückerstattet werden. Dies wäre ein Verstoß gegen die eigene Satzung und schädlich für die Gemeinnützigkeit (und damit für die Existenz) des Vereins. 

Besteht in der gegenwärtigen Situation ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern aber jederzeit frei, entsprechend den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen aus dem Verein auszutreten.  Bis zum Wirksamwerden einer satzungskonformen Kündigung werden die Mitgliedsbeiträge, was Termin und Höhe betrifft, nach den Festlegungen von Satzung und Beitragsordnung erhoben.

Hinweis in eigener Sache

Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Vereins-Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund appellieren wir als Non-Profit-Organisation an die Solidarität aller unserer Mitglieder. Gefragt ist in dieser Situation für den Verein vor allem Planungssicherheit. Die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen sind der wichtigste Baustein bei der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und bei der Erfüllung unseres Vereinszwecks „Förderung des Sports“. Sie sind unverzichtbar bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.

 

Mitgliedschaft und Vereinsbeitrag im gemeinnützigen Verein
 
 

Wir konnten sagenhafte 8.180 Scheine einlösen!

! Dank EURER HILFE konnte neue Vereinsausstattung aus dem Katalog der Aktion geordert werden !

 

So freut sich der Kindersport über eine neue Slackline, der Gesundheitssport über 8 neue Balancekissen, der Veranstaltungsbereich über ein Notebook AKOYA 15“ und 5 Handpfeifen, die Handballerinnen über 5 Hummel Hoodies, Handpfeifen und ein Notebook AKOYA 17“ (was durch die Fachverbände für die digitale Meldung im Spielbetrieb vorgeschrieben ist)

Der Vereinssport beim Sportclub Hoyerswerda e. V. muss leider weiterhin in den Sportstätten pausieren. So auch die Präventions- und Rehabilitationsgruppen beim Gesundheitssport. Die Turnhallen bleiben geschlossen. Da stellt sich doch die Frage, was tut eigentlich das Team vom Gesundheitssport in dieser Zeit?

Wir sind weiterhin für unsere Sportler da und suchen Wege den Sport an die Person zu bringen. Unser Antrieb: Wenn es nicht wie gewohnt funktioniert, welche Möglichkeiten haben wir alternativ?

Die vielen kurzfristigen Änderungen der Vorgaben und der mittlerweile langanhaltende Stopp von gemeinsamer Sportausübung zerrt auch an den Nerven der Mitarbeiter/Innen des Sportclub Hoyerswerda e.V. Woche für Woche wird nach Ideen und Möglichkeiten gesucht, wie wir unseren Verein trotzdem für Sportler/Innen „lebendig“ halten. Die Mitglieder/Innen des Sportclubs Hoyerswerda e.V. haben für uns oberste Priorität. Wir freuen uns über jede Rückmeldung zu unseren Trainingsprogrammen oder auch Ideen, um gemeinsam auf (Sport-)Kurs zu bleiben. Wir sind für das entgegengebrachte Verständnis, sowie die Treue und Verbundenheit zu unserem Verein immer wieder sehr dankbar.

Das Team vom Gesundheitssport ist seit einigen Wochen verkürzt im Büro anzutreffen bzw. zu erreichen. In dieser Zeit sind verschiedene Aufgaben zu erledigen, z. B. Abrechnungen, Bestandserhebungen und statistische Aufarbeitungen und vor allem die Planung sowie die Umsetzung des Sportbetriebs mit bestehenden Einschränkungen und zukünftigen möglichen Lockerungen. Auch Telefonate mit den Sportlern/Innen, regelmäßiger Austausch mit den sächsischen Fachverbänden und Homepage-Arbeiten zählen dazu.

In kurzen Intervallen gibt es Beiträge mit Tipps und Vorschlägen für die aktuelle Zeit, sowie Heimtrainingsprogramme.

https://gesundheitssport.sportclub-hoyerswerda.de

Der SC möchte seine Mitglieder/Innen zu Hause bestmöglich fit halten und das soziale Gemeinschaftsgefüge aufrechterhalten.

Wir freuen uns jetzt schon auf unser Wiedersehen.

Tom Sebastian

Franziska Zschornack